
Grenzfeststellung, Amtliche Grenzauskunft, Zerlegung, Sonderung - es gibt eine Reihe von Alternativen, um durch Vermessung ein neues Flurstück zu bilden und / oder Gewissheit über den Verlauf bestehender Grenzen zu erhalten.
Die Grenzfeststellung ist die amtliche Bestätigung vorhandener Grenzen und Grenzpunkte, meist im Rahmen eines Grenztermins. Die Grenzpunkte werden zuvor anhand der Katasterunterlagen durch Vermessung ermittelt. Fehlende und beschädigte Grenzmarken werden durch neue ersetzt, schief stehende Grenzmarken werden korrigiert (Abmarkung).
Wenn die Grenzermittlung Übereinstimmung mit dem Liegenschaftskataster ergibt und die Grenzpunkte mit heutigen Genauigkeitsanforderungen bekannt sind, kann dies im Wege der Amtlichen Grenzauskunft bestätigt werden.
Bei der Zerlegung eines Flurstückes werden neue Grenzen gebildet und abgemarkt. Auf Wunsch können dabei auch die bestehenden Grenzen festgestellt, d.h. überprüft und ggf. neu abgemarkt werden.
Mit einer Sonderung entstehen ebenfalls neue Flurstücke, jedoch ohne örtliche Vermessung und Abmarkung. Die neuen Grenzen werden quasi "nur auf dem Papier" gebildet. Gleichwohl sind sie danach mit derselben Genauigkeit bekannt wie bei einer Zerlegung.
Voraussetzung für eine Sonderung ist jedoch, dass die Katasterunterlagen zu den Umringsgrenzen, innerhalb derer gesondert wird, den heutigen Genauigkeitsansprüchen genügen. Deshalb muss der Sonderung häufig eine Feststellung der Umringsgrenzen vorausgehen.
Die Abmarkung der neuen Grenzpunkte ist später jederzeit möglich.
Eine Zerlegung ist in der Regel kostengünstiger als die Abfolge Umringsgrenzfeststellung, Sonderung und eventuell die spätere Abmarkung.
Für Baugebiete oder bei relativ kleinen Baugrundstücken (Reihen-, Doppelhäuser) bietet sich dennoch meist die Sonderung an, um die Grenzmarken erst nach Abschluss der Bauarbeiten zu setzen. Damit schützt man sie vor Beschädigung durch Baufahrzeuge und vermeidet nochmalige Abmarkungen.
