
Nicht immer steht ein baureifes Grundstück zur Verfügung. Wenn Sie nur einen Teil zum Bauen benötigen oder verkaufen wollen, schaffen wir durch die Zerlegung oder Sonderung die Voraussetzung für eine Grundstücksteilung.
Die Flurstückszerlegung ist ein Vorgang im Liegenschaftskataster, der eigentumsrechtlich noch alles beim Alten belässt. Er schafft jedoch eine Voraussetzung, um durch Teilung ein neues Grundstück zu bilden. Die Zerlegung grenzt den betreffenden Teil räumlich eindeutig ab.
Es gibt eine Reihe von Vorschriften, die bei einer Grundstücksteilung zu beachten sind (insbesondere die Niedersächsische Bauordnung und das Baugesetzbuch).
